Alleinauslieferung
Die Verlage haben die Vertriebsrechte ihrer Zeitungen und Zeitschriften (Objekte) jeweils für ein bestimmtes, von ihnen festgelegtes Gebiet in der Regel einem Grossounternehmen in Alleinauslieferung übertragen.
In einigen wenigen Gebieten wird der Einzelhandel von zwei Grossisten beliefert, jeweils zu einem Teil der Titel. Im klassischen Sinn von Wettbewerb hätten nur Produkte mit großer Käuferschaft gute Marktchancen. Deshalb würden viele kleinauflagige Zeitschriften aus dem Markt gedrängt, man denke z.B. an Wirtschaftsmagazine oder Computerzeitschriften. Das Presse-Grosso nimmt mit einem Sortiment von über 4.000 Titeln den ihm in Artikel 5 des Grundgesetzes [freie Meinungsäußerung] erteilten Auftrag wahr, aktiv Pressefreiheit zu realisieren. Und garantiert damit die Pressevielfalt.

Der Grossist muss sowohl alle Verlage als auch alle durch ihn belieferten Einzelhändler prinzipiell gleichbehandeln. Das Presse-Grosso stellt den freien Marktzutritt aller Anbieter sicher, sorgt für die Überallerhältlichkeit von Presse und wahrt somit die Neutralität.

Die Auslieferung von Presse unterliegt strengen zeitlichen Restriktionen. Eine Vielzahl aktueller Tageszeitungen oder Zeitschriften muss in großen Stückzahlen nachts binnen kürzester Zeit zu Sendungen zusammengestellt (kommissioniert) und anschließend noch vor Ladenöffnung zu den Kunden gebracht werden.

Ein anderes Logistikproblem geben geringste Mengen kleinauflagiger Objekte auf, die mit relativ hohem Aufwand ebenfalls bis zum Leser transportiert werden. Der Presse-Großhandel muss täglich aufs neue versuchen, die ihm gestellten, teils gegensätzlichen Anforderungen in Einklang zu bringen und eine Lösung zu organisieren, die betriebswirtschaftlich, logistisch und ökologisch eine optimale Belieferung des Einzelhandels bedeutet. Auch bei der Einholung der nicht verkauften Exemplare (Remission) erbringt das Grosso eine Logistikspitzenleistung.
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