Gebiets- und Verwendungsbindung
Der Grossist darf nur innerhalb der ihm vom Verlag vorgegebenen Grenzen an Einzelhändler vertreiben (Gebietsbindung). Diese wiederum sind ihrerseits gebietsbezogen tätig und müssen die vorgegebenen bundesweiten Erstverkaufstage der unveränderten Presseerzeugnisse gegenüber den Endverbrauchern einhalten.
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